zur Uni Koblenz-Landau

Studienordnung für das Zusatzfach "Informationstechnik als weiteres Fach"

§48a Zusatzfach Informationstechnik als weiteres Fach

(1) Vorbemerkung
Informationstechnik kann an der Universität Koblenz-Landau nur als Zusatzfach im Umfang eines weiteren Fachs studiert werden.
Die Studienordnung beruht auf § 24 (Erweiterungsprüfung) und der Anlage C Zusatzfächer 2. Informationstechnik als weiteres Fach der Landesverordnung über die erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen in der mit Landesverordnung vom 15. Juli 1992 geänderten Fassung.

(2) Studienvoraussetzungen
Als Voraussetzung für die Zulassung zum Studium gilt, die erfolgreiche Ablegung der Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder die Einschreibung mit diesem Studienziel an der Universität Koblenz-Landau.

(3) Ziele des Studiums
Durch die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zu Arbeitsweisen, Einsatzmöglichkeiten, Auswirkungen und Didaktik der Informationstechnik soll der Student eine mit fachlichen, methodischen und sozialen Qualifikationen verbundene Handlungskompetenz erwerben. Durch diese zusätzliche Qualifikation sollen Lehrerinnen und Lehrer dazu befähigt werden, im schulischen Aufgabenbereich "Informationstechnische Grundbildung" tätig zu werden.

(4) Aufbau und Umfang
1. Eine besondere Untergliederung des auf drei Semester angelegten Studiums ist nicht vorgesehen. Zur Unterstützung eines Studiums neben dem Lehrerberuf kann ein Teil der Studieninhalte auch im Fernstudium angeboten werden. Übungen können auch als Blockveranstaltungen angeboten werden.
2. Das Studium hat in der Regel einen Umfang von 18 Semesterwochenstunden (SWS), eine bestimmte Studienzeit ist nicht vorgesehen.

(5) Studieninhalte
Das Studium umfaßt unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung der Informationstechnik die folgenden Bereiche
- A Systeme, Arbeitsweisen und allgemeine Anwendungen
- B Schulfachspezifische Einsatzgebiete
- C Erziehungswissenschaftliche Bezüge

(6) Studienanforderungen
Für einen erfolgreichen Abschluß des Studiums ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen in folgendem Umfang erforderlich:

- A Systeme, Arbeitsweisen und allgemeine Anwendungen, 8 SWS
- B Schulfachspezifische Einsatzgebiete, 4 SWS
- C Erziehungswissenschaftliche Bezüge, 6 SWS

(7) Leistungsnachweise
Als besondere Zulassungsvoraussetzungen zur Erweiterungsprüfung im Zusatzfach Informationstechnik als weiteres Fach sind durch die Landesverordnung über die erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen 3 Leistungsnachweise festgelegt. Aus den Bereichen A, B und C ist hierzu jeweils ein Leistungsnachweis zu erbringen.
Der Leistungsnachweis aus dem Bereich B muss in einen engen Bezug zu dem im Rahmen eines Studiums für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen gewählten 1. und/oder 2. Fach stehen . Für den Bereich B kann ein Leistungsnachweis anerkannt werden, der als Leistungsnachweis für das Studium des 1. und/oder des 2. Fachs im Rahmen eines Studiums für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen Verwendung gefunden hat oder findet. Für den Bereich C kann ein Leistungsnachweis anerkannt werden, der als solcher für den Studienbereich Erziehungswissenschaften eines Studiums für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen Verwendung gefunden hat oder findet.