zur Uni Koblenz-Landau

Erweiterungsprüfung "Informationstechnik als weiteres Fach"

entsprechend der Anlage, Teil C, zur Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen

Drei Leistungsnachweise nach Maßgabe der Prüfungsordnung, unter anderem Nachweis der Fähigkeit, mit einem einfachen Computerprogramm zu arbeiten.

(1) Der Kandidat soll Kenntnisse besitzen über

    a) Arbeitsweisen und Konzepte der Informationstechnik,
    b) Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnik,
    c) Auswirkungen der Informationstechnik

(2) Der Kandidat soll gründliche Kenntnisse über ein Teilgebiet der Didaktik der Informationstechnik besitzen.