(1) Der Kandidat soll Kenntnisse besitzen über
a) Arbeitsweisen und Konzepte der Informationstechnik,
b) Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnik,
c) Auswirkungen der Informationstechnik
(2) Der Kandidat soll gründliche Kenntnisse über ein Teilgebiet der Didaktik der Informationstechnik besitzen.